Fristenrechner

Davor
8 Wochen: Dienstag, 23. Dezember 2025 Pfeil nach unten
7 Wochen: Dienstag, 30. Dezember 2025 Pfeil nach unten
6 Wochen: Dienstag, 06. Januar 2026 Pfeil nach unten
10 Tage: Samstag, 07. Februar 2026 Pfeil nach unten
Ereignistag
Danach
4 Tage: Samstag, 21. Februar 2026 Pfeil nach unten
2 Wochen: Dienstag, 03. März 2026 Pfeil nach unten
4 Wochen: Montag, 16. März 2026 Pfeil nach unten
6 Wochen: Dienstag, 31. März 2026 Pfeil nach unten
8 Wochen: Dienstag, 14. April 2026 Pfeil nach unten
12 Wochen: Dienstag, 12. Mai 2026 Pfeil nach unten

Mutterschutz

(Schutzfristende Früh-/Mehrlingsgeburt)

Ende der Mutterschutzfrist [§ 3 Abs. 2 MuSchG]. Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung (i. S. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter verlangt wird, bis zum Ablauf von zwölf Wochen, nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Der Ereignistag – hier der Entbindungstag – wird nicht in die Frist einbezogen.

Wichtig: Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Frist um den Zeitraum der Schutzfrist vor der Entbindung, der nicht in Anspruch genommen werden konnte.
Drucken
Berechnen